Geschäftsbedingungen


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB's) LIFTBERATUNG UP GMBH

 

1. Geltung der AGB’s
Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Liftberatung UP GmbH gelten für alle Aufträge an die Liftberatung UP GmbH, sofern keine widersprechenden einzelvertraglichen Regelungen getroffen wurden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.

2. Vertragsgegenstand
Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus der Offerte der Liftberatung UP GmbH sowie den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Rechte und Pflichten der Parteien
Die Liftberatung UP GmbH ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

Sämtliche Rechte an Vorlagen, Dateien und sonstigen Arbeitsmittel, welche die Liftberatung UP GmbH erstellt oder erstellen lässt, gehören und verbleiben der Liftberatung UP GmbH. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist das Beratungsunternehmen nicht verpflichtet.

Jegliche, auch teilweise Verwendung der von der Liftberatung GmbH erstellten, vorgestellten oder überlassenen Unterlagen, Arbeiten, Leistungen, Präsentationen, Ideen etc., seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, ist untersagt. Dies gilt auch für deren Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form. In der Annahme des Honorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung.

Die Liftberatung UP GmbH wird alle zu seiner Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge des Auftraggebers, wie überhaupt dessen Interna, streng vertraulich behandeln.

Jede Partei ist verpflichtet, alle ausdrücklich als vertraulich gekennzeichneten Informationen und Unterlagen der anderen Partei, die ihr im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung zugänglich werden, nicht an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich zu machen. Jede Partei hat die hierzu erforderlichen Vorkehrungen in ihrer Betriebssphäre zu treffen, welche die Einhaltung der vorstehenden Verpflichtung sicherstellen.

Die von der Liftberatung GmbH übermittelten Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht innert drei Tagen nach Erhalt widerspricht.

4. Honorare
Die Honorare für die von Liftberatung UP GmbH erbrachten Beratungen und Leistungen berechnen sich nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten zuzüglich Reise- und ggf. Übernachtungsspesen und weiteren notwendigen Auslagen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird.

5. Zahlungsmodalitäten
Die von der Liftberatung UP GmbH an den Auftraggeber ausgestellten Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig.

Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die Liftberatung UP GmbH berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorschussrechnungen zu erstellen.

Grundsätzlich sind dem Auftraggeber für zusätzlich notwendige, nicht in der Offerte enthaltenen Aufwendungen, Kostenvoranschläge in schriftlicher oder elektronischer Form zu unterbreiten, die durch den Auftraggeber freigegeben werden.

Unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung, so kann die Liftberatung UP GmbH für die infolgedessen nicht erbrachte Leistung die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Entschliesst sich die Liftberatung UP GmbH, die Beratungsleistungen dennoch zu erbringen, so erfolgt dies nur nach angemessener Anpassung des Zeitplans. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Auftraggeber mit der Annahme der Beratungsleistungen in Verzug kommt. Vorbehalten bleiben die Ansprüche der Liftberatung UP GmbH auf Ersatz etwaiger Mehraufwendungen.

Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von Liftberatung UP GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Zahlungsverzug behält sich Liftberatung UP GmbH vor, die Beratungsleistung auszusetzen.

An den vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen und Gegenständen hat die Liftberatung UP GmbH bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen ein Retentionsrecht.

6. Haftung
Die Haftung der Liftberatung UP GmbH sowie deren Hilfspersonen wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

Die Liftberatung UP GmbH ist gegen Schadensfälle im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bis zur Höhe von 5 Million CHF je Schadensfall versichert. Ein etwaiger Schadensersatz ist daher in der Höhe auf die Versicherungsleistung beschränkt.

Für die Vernichtung von Daten haftet Liftberatung UP GmbH nur bei grober Fahrlässigkeit und auch nur dann, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

7. Beendigung des Auftrages
Vorliegender Auftrag kann jederzeit widerrufen oder gekündigt werden. Erfolgt dies jedoch zur Unzeit, so ist der zurücktretende Teil zum Ersatze des dem anderen verursachten Schadens verpflichtet.

8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Als Gerichtsstand wird der Sitz der Liftberatung UP GmbH vereinbart. Es gilt Schweizerisches Recht.

Stand: Romanshorn, 17. November 2015